Nach Bestehen des zweiten Staatsexamens 1993 war Rechtsanwalt Mohr zunächst als Referent im Thüringer Wirtschaftsministerium tätig.
1994 erfolgte die Anwaltszulassung und die Aufnahme der Anwaltstätigkeit in Halle/Saale. Vorwiegend werden seither mittelständische Unternehmen in allen Teilen des Zivil- und Wirtschaftsrechts betreut.
Wechselnde Vortragstätigkeiten bei Unternehmen, Verbänden, Kammern, Steuerberatern und Banken runden das Tätigkeitsbild ab.
2001 hat Rechtsanwalt Mohr von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erworben. Seit 2005 ist Rechtsanwalt Mohr Mitglied des Fachausschusses für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.
Rechtsanwalt Mohr ist bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt zugelassen. Er kann somit bei allen Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits- und Sozialgerichten auftreten.