Rechtsanwalt Michael Mohr
Rechtsanwalt Michael Mohr
Nach Bestehen des zweiten Staatsexamens 1993 war Rechtsanwalt Mohr zunächst als Referent im Thüringer Wirtschaftsministerium tätig.

1994 erfolgte die Anwaltszulassung und die Aufnahme der Anwaltstätigkeit in Halle/Saale. Vorwiegend werden seither mittelständische Unternehmen in allen Teilen des Zivil- und Wirtschaftsrechts betreut.
Wechselnde Vortragstätigkeiten bei Unternehmen, Verbänden, Kammern, Steuerberatern und Banken runden das Tätigkeitsbild ab.

2001 hat Rechtsanwalt Mohr von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erworben. Seit 2005 ist Rechtsanwalt Mohr Mitglied des Fachausschusses für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.

Rechtsanwalt Mohr ist bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt zugelassen. Er kann somit bei allen Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits- und Sozialgerichten auftreten.