Seit 2001 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dies garantiert eine häufige Befassung mit arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen, regelmäßige Fortbildung und einen überdurchschnittlichen forensischen Erfahrungsschatz in diesem Rechtsgebiet.
Meine Mandanten sind mittelständische Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmer.
Ich befasse mich mit der Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Verträge, hieraus resultierender Ansprüche ebenso wie den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Folgen. Selbstverständlich gehören alle Fragen des Kündigungsrechts zu meinem Aufgabengebiet. Kollektivrechtliche Gestaltungen und Probleme können Sie gern mit mir erörtern.
In allen Bereichen vertrete ich Sie vor den zuständigen Gerichten.